1 Vertragsgegenstand, Parteien

1.1 Inchpoint GmbH, Marie-Jahn-Straße 20, 30177 Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 204702 (nachfolgend „Inchpoint“) betreibt die Online-Plattform lieferpartner.club

1.2 Die Vertragspartner von Inchpoint sind Unternehmer (nachfolgend „Lieferdienst“), die einen Lieferdienst, ein Restaurant, ein Supermarkt oder Catering betreiben. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

1.3 Über die Online-Plattform lieferpartner.club können die Lieferdienste einen Vertrag über die Nutzung einer Internetpräsenz( nachfolgend „Onlineshop“) oder/und Nutzung des Bestellverwaltungssystem (nachfolgend "Kassensystem") zu schließen.

1.4 Der Vertragsabschluss zwischen dem Lieferdienst und Inchpoint erfolgt dadurch, dass der Lieferdienst über ein dafür vorgesehenes Bestellformular (online oder in Papierform) eine Bestellung bei Inchpoint aufgibt, die dann durch eine schrIftliche Betätigung/Bestätigung per E-Mail/Fax durch Inchpoint angenommen wird.

1.5 Daneben kann der Vertragsabschluss so erfolgen, dass Inchpoint dem Lieferdienst ein Angebot unterbreitet und der Lieferdienst dieses annimmt.

1.6 Es werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages Endgeräte (z.B. ein PC) zur Nutzung überlassen (Leihe), so verbleiben die Geräte im Eigentum von Inchpoint GmbH. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen Gerät verpflichtet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Inchpoint GmbH zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen, trifft Inchpoint GmbH nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Inchpoint GmbH die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden.

Nach Beendigung des Vertrages:
die Hardware mit Zubehör muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Inchpoint GmbH zurückgeschickt werden!

Wichtig: wenn die Hardware komplett und vollständig nicht rechtzeitig zurückgeschickt wird, darf die Inchpoint GmbH es in Rechnung stellen.

Preisliste:

Bondrucker - 200,00 €
PC (Monitor und Rechner oder der "All in one"-PC) - 600,00 €
Tastatur – 30,00 €
Maus – 10,00 €

Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer

2 Leistungsbeschreibung

Onlineshop

2.1 Inchpoint gestaltet für den Lieferdienst eine Internetpräsenz zur Abwicklung eingehender Kundenbestellungen (im Folgenden „Onlineshop“) und stellt diese dem Lieferdienst für die Dauer der Vertragslaufzeit zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung. Der Onlineshop wird auf den Servern von Inchpoint gehostet. Die Einzelheiten zu Gestaltung und Aufbau des Onlineshops ergeben sich aus der gesonderten „Leistungsbeschreibung Onlineshop für Lieferdienste“.

2.2 Soweit nicht bereits anderweitig vergeben, registriert Inchpoint für den Lieferdienst die von diesem angegebene Wunschdomain im eigenen Namen, oder nach gesonderter Absprache auf den Namen des Lieferdienstes. Verfügt der Lieferdienst bereits über eine eigene Domain, die er zur Durchführung dieses Vertrages verwenden möchte, hat er für deren Übertragung auf einen ihm von Inchpoint benannten Provider zu sorgen.

2.3 Der Lieferdienst beauftragt Inchpoint, für die Dauer der Vertragslaufzeit über den Onlineshop eingehende Bestellungen mittels des von ihm gewählten Übermittlungsverfahrens an den Lieferdienst weiterzuleiten. Inchpoint übermittelt diese Bestellungen nach Eingang unverzüglich zur Bearbeitung an den Lieferdienst weiter und der Lieferdienst bearbeitet die Bestellungen in eigener Verantwortung. Der Lieferdienst ist verpflichtet, die fehlerfreie Entgegennahme von übermittelten Bestellungen sicherzustellen.

2.4 Inchpoint gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98,95% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Inchpoint liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen sind. Der Zugang zu den Leistungen kann von Inchpoint beschränkt werden, sofern die Sicherheit des Serverbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, des Serverbetriebes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

2.5 Inchpoint weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Inchpoint führt an seinen Systemen regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann Inchpoint seine Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Lieferdienstes vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Inchpoint wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird Inchpoint den Lieferdienst über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.6 Der Lieferdienst erklärt sich damit einverstanden zum Zwecke der Steigerung der eigenen Internetpräsenz von Inchpoint in unterschiedlichen Portalen, Suchmaschinen und Internetdiensten aufgelistet zu werden.

Bestellverwaltungssystem/Kasse

Die nachfolgenden Vereinbarungen der gelten für das Produkt „Bestellverwaltungssystem/Kasse“

2.7 Leistungsbeschreibung, Vertragsgegenstand

2.7.1 Inchpoint stellt dem Lieferdienst ein EDV-gestütztes Bestellverwaltungssystem (Kassensystem) für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Das Kassensystem besteht aus einer Kassensoftware und Kassenhardware. Die Verpflichtung, sowohl Kassensoftware als auch Kassenhardware als Paket zu mieten, besteht nicht. Die Miete von Kassenhardware ohne Kassensoftware ist nicht möglich. Die Kassensoftware wird auf der Hardware von Lieferdienst installiert und betrieben, wobei es sich sowohl um eigene Hardware als auch um die von Inchpoint gemietete Kassenhardware handeln kann. Die Einzelheiten zu Gestaltung, Aufbau und Funktionen des Kassensystems ergeben sich aus der gesonderten „Leistungsbeschreibung Bestellverwaltungssysteme für Lieferdienste“.

Der Lieferdienst kann zusätzlich Installation und Installationsunterstützung, Aufschaltung, Consulting und sonstige Beratungsleistungen bestellen.

2.7.2 Inchpoint erbringt während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen:

a. Fortentwicklung

Inchpoint entwickelt Software in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt sie an die geänderte Anforderungen an, beseitigt Fehler, um die geschuldete Qualität aufrecht zu halten und überlässt dem Lieferdienst die hieraus entstehende neue Version der Software. Miterfasst sind dabei lediglich kleinere Funktionserweiterungen. Inchpoint ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, soweit dadurch nicht die vertraglich vereinbarten Funktionalitäten eingeschränkt werden. Dies erfolgt insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Inchpoint wird den Lieferdienst rechtzeitig vor Eintritt der Änderung in Kenntnis setzen. In diesem Fall steht dem Lieferdienst ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu, sofern ihm die Änderungen nicht zumutbar sind.

b. Störungshilfe

aa. Inchpoint unterstützt den Lieferdienst mit Hinweisen zu Softwarenutzung und zur Fehlervermeidung, Fehlerbeseitigung und Fehlerumgehung. Inchpoint erbringt die Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und so, dass sie sich an der Interesse der Gesamtheit der Softwarenutzer orientieren.

bb. Fehlerklassen, Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten

Die Vertragspartner vereinbaren folgende vier Klassen und Reaktionszeiten

Fehlerklasse 1: betriebsverhindernde Fehler
Der Fehler verhindert den Geschäftsbetrieb beim Lieferdienst, eine Umgehungslösung liegt nicht vor. Inchpoint beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Stunden nach Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung und setzt sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort, soweit zumutbar auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit (werktags 08:00 bis 17:00 Uhr).

Fehlerklasse 2: betriebsbehindernde Fehler
Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb beim Lieferdienst erheblich, die Nutzung der Software ist jedoch mit Umgebungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen oder Erschwernissen möglich. Inchpoint beginnt bei Fehlermeldung vor 10:00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am gleichen Tag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der üblichen Arbeitszeit fort. Inchpoint kann zunächst die Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Lieferdienst zumutbar ist.

Fehlerklasse 3: sonstige Fehler
Inchpoint beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung. Oder Inchpoint beseitigt den Fehler erst mit dem nächsten Programmupdate, wenn dies für den Lieferdienst zumutbar ist.

Die Fristen beginnen mit einer Fehlermeldung per Telefon, Fax oder E-Mail. Bei Meinungsverschiedenheit über die Zuordnung eines Fehlers in die Klassen kann der Lieferdienst die Einstufung in eine höhere Fehlerklasse verlangen. Er erstattet der Inchpoint den Zusatzaufwand, wenn er nicht nachweist, dass seine Einstufung richtig war.

In keinem Zeitraum von drei Monaten darf die Verfügbarkeit der Software insgesamt länger als 8 Stunden durch einen Fehler der Klasse 1 oder insgesamt länger als 48 Stunden durch einen Fehler der Klasse 2 beeinträchtigt sein. Anderenfalls reduziert sich die Vergütung pro Stunde der gestörten Arbeitszeit werktags von 08:09 bis 17:00 Uhr bei einem Fehler der Klasse 1 um 2 % der monatlichen Vergütung, bei einem Fehler der Klasse 2 um 1 % der monatlichen Vergütung.

2.8 Rechte des Lieferdienstes an der Software, Pflichten des Lieferdienstes

2.8.1 Der Lieferdienst ist nur berechtigt, mit dem Programm eigene Daten selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu verarbeiten. Inchpoint räumt ihm hiermit die für diese Nutzung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages ein.

Der Lieferdienst ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon an einen Dritten weiterzugeben oder einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder die Software für einen Dritten zu nutzen.

2.8.2 Die dem Service zu Grunde liegenden Daten über den Betrieb des Lieferdienstes wie zum Beispiel Speise- und Getränkeangebot, Preise, Tischanordnung, Servicemitarbeiter u.ä. pflegt der Lieferdienst eigenständig in die Software über die darin vorgesehenen Felder und Bedienungsmöglichkeiten ein. Inchpoint steht ausdrücklich nicht dafür ein, dass diese Daten vollständig sind und den Betrieb des Lieferdienstes richtig abbilden. Inchpoint steht auch nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Genauigkeit der Informationen ein.

2.8.3 Steuerrechte
Die Abführung von Steuern und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, Aufgaben und Prozesse im Betrieb des Lieferdienstes sind Sache des Lieferdienstes. Inchpoint übernimmt keine Haftung für die steuerrechtliche Richtigkeit der Datenerfassung und Datenverwaltung durch das Kassensystem.

2.8.4 Internetzugang, Hardware
Der Zugang des Lieferdienstes zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Lieferdienst trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege. Der Lieferdienst ist ebenfalls allein verantwortlich für sein unternehmensinternes Netzwerk (LAN und WLAN) und seiner eigenen Hardware, soweit diese nicht von Inchpoint bereitgestellt wird. Sofern Inchpoint die Installation der Kasse beim Kunden vornimmt, hat der Lieferdienst dafür Sorge zu tragen und sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Installation ein voll funktionsfähiges Netzwerk (inklusive Verkabelung und Netzwerkdosen) sowie ein Internetzugang vorhanden sind.

3 Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1 Der Vertrag beginnt zu dem unter „Vertragsbeginn“ angegebenen Tag und wird zunächst für die vereinbarte Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt diese Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate und kann dann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

3.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4 Pflichten des Lieferdienstes

4.1 Der Lieferdienst sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Inchpoint jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.

4.2 Der Lieferdienst hat Inchpoint alle für die Einrichtung der bestellten Leistungen notwendigen Angaben (Angaben für das Impressum der Website, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Speisekarte, Fotos etc.) in den jeweils dafür vorgesehenen Formaten zu übermitteln.

4.3 Der Lieferdienst unterstützt Inchpoint bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und stellt alle benötigten Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung. Er erklärt, dass alle Informationen, die er an Inchpoint weitergibt, zutreffend, wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind.

4.4 Der Lieferdienst ist berechtigt, Aktualisierungen oder Änderungen der Inhalte des Onlineshops und/oder Kassensystems selbständig vorzunehmen oder Inchpoint entgeltlich (vgl. Ziff. V.) mit der Durchführung dieser Tätigkeiten zu beauftragen. Er ist verpflichtet, Inchpoint während der Laufzeit des Vertrages sofort über alle Änderungen, die für die Vertragsdurchführung von Bedeutung sind (insbesondere Änderungen von Preislisten, Öffnungszeiten etc.) zu informieren.

4.5 Der Lieferdienst ist verpflichtet, eine störungsfreie Bestellabwicklung sicherzustellen und für einen störungsfreien Empfang der von Inchpoint übermittelten Bestellungen zu sorgen. Übermittelte Bestellungen hat der Lieferdienst unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und Inchpoint unverzüglich über Fehler zu informieren.

4.6 Ist eine Bestellung für den Lieferdienst nicht ausführbar, hat der Lieferdienst den Besteller unverzüglich darüber zu informieren.

4.7 Der Lieferdienst hat für eine vollständige, funktionierende Datensicherung zu sorgen und geeignete Backups seiner bei Inchpoint gehosteten Daten in regelmäßigen Abständen selbstständig und eigenverantwortlich zu erstellen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Lieferdienst die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Inchpointserver übertragen. Der Lieferdienst ist verpflichtet, Inchpoint über alle auftretenden Störungen und Mängel unverzüglich und vollständig zu informieren. Fehlermeldungen sind von dem Lieferdienst zu protokollieren und nach Möglichkeit in Form eines Screenshots zu übermitteln.

4.8 Die Verantwortung für die vom Lieferdienst gewählte Domain sowie die von ihm gewählten Inhalte des Onlineshops trägt der Lieferdienst. Inchpoint ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die vom Lieferdienst gewählte Domain sowie die von ihm gewählten Inhalte des Onlineshops geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Der Lieferdienst stellt Inchpoint insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Erkennt der Lieferdienst, dass eine Rechtsverletzung droht, ist er verpflichtet, Inchpoint hierüber unverzüglich zu informieren.

4.9 Der Lieferdienst darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck der Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Lieferdienst auf seinen Internet-Seiten keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.

4.10 Inchpoint ist berechtigt, bei einem Verstoß des Lieferdienstes gegen die genannten Verbote, die zugrundeliegenden Daten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

4.11 Bei Verstoß des Lieferdienstes gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Lieferdienst gegenüber Inchpoint auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Der Lieferdienst stellt Inchpoint im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

5 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

Inchpoint räumt dem Lieferdienst an zur Verfügung gestellter eigener Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung Inchpoints, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien der überlassenen Software wird der Lieferdienst nach Vertragsbeendigung löschen.

6 Vergütung

6.1 Die Preise für die Leistungen von Inchpoint ergeben sich aus dem Angebot oder- sofern bei der Bestellung nicht ausdrücklich vereinbart - aus der im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste der Inchpoint. Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

6.2 Der Lieferdienst zahlt Inchpoint für die Nutzung der Software und/oder Hardware die vereinbarte monatliche Vergütung in Form eines monatlichen Festpreises, Staffelpreises und/oder einer Umsatzbeteiligung. Wählt der Lieferdienst das Vergütungsmodell „Umsatzbeteiligung“, zahlt der Lieferdienst Inchpoint für die zu erbringenden Leistungen eine monatliche Vergütung i.H.v. des vereinbarten Prozentsatzes des im jeweiligen Vormonat von ihm erzielten Bruttoumsatzes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Kombination aller Vergütungsmodelle ist möglich.

6.3 Hiervon nicht erfasst sind nach der Ersteinrichtung anfallende Aktualisierungs- oder Änderungsarbeiten an dem Onlineshop sowie die anfallenden Übermittlungskosten. Diese werden zu dem gesondert unter den Punkten „Aktualisierungs- und Änderungsleistungen“ sowie „Übermittlungskosten“ vereinbarten Preisen vergütet. Für vereinbarte Stundenpreise gilt: angefangene Stunden werden im 15-Minuten-Takt abgerechnet, sodass für jede angefangene Zeiteinheit von 15 Minuten ein Viertel des vereinbarten Stundenpreises zu zahlen ist.

6.4 Grundsätzlich gilt: Wenn Hardware und /oder Software und Support und /oder weitere Leistungen gegen eine vereinbarte monatliche Vergütung oder eine Vergütung für einen anderen kürzeren Zeitraum (z.B. tages- oder wochenweise) überlassen bzw. erbracht werden, ist die vereinbarte Vergütung bzw. Lizenz- und Supportgebühr (nachfolgend „Vergütung/Nutzungsentgelt“) jeweils zum 09. des Folgemonats für den jeweils vorangegangenen Monat zur Zahlung fällig.

6.5 Die Vergütung für die Aktualisierungs- und Änderungsarbeiten sowie die Umsatzbeteiligung ist jeweils zum 20. des Folgemonats für den jeweils vorangegangenen Monat zur Zahlung fällig.

6.6 Soweit nicht anders vereinbart, kann die Zahlung der Vergütung ausschließlich durch SEPA-Firmenlastschrifteinzug erfolgen. Der Lieferdienst ermächtigt Inchpoint, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschriften werden noch einmal eingezogen. Der Mieter trägt dafür die anfallenden Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00.

6.7 Die Übermittlungskosten werden quartalsweise mit Fälligkeit zum 15. des Folgemonats des abgelaufenen Quartals in Rechnung gestellt und ebenfalls über das erteilte SEPA- Firmenlastschrifteinzug abgebucht.

6.8 Der Kunde willigt darin ein, auf durch Inchpoint oder deren Kooperationspartner betriebenen Plattformen aufgerufen zu werden (Marketing-Netzwerk).

6.9 Inchpoint behält sich das Recht vor, eine Gebühr (zehn Prozent des Warenkorbwerts) pro Bestellung basierend auf dem Warenkorbwert gemäß den Abs. 3 und 4 zu erheben. Der Kunde kann seinen jeweiligen Bestellungen entnehmen, ob eine entsprechende Vermittlung vorliegt. Entsprechende Abrechnungen erhalten die Kunden monatlich per E-Mail. Für die Zahlungsabwicklung gilt §15 entsprechend.

7 Zahlungsverzug

7.1 Gerät der Lieferdienst mit der Zahlung eines Monatsbetrages in Zahlungsverzug, ist Inchpoint berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen. Der Lieferdienst bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

7.2 Gerät der Lieferdienst für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der monatlichen Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug werden die gesamten Beträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zu Zahlung fällig.

8 Haftung

8.1 Die Haftung von Inchpoint und ihrer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.

8.2 Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Verletzt Inchpoint eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Haftung von Inchpoint wegen zugesicherter Eigenschaften, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt. Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG ebenfalls in jedem Fall unberührt.

9 Aufrechnung

Eine Aufrechnung des Lieferservice mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Inchpoint behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Lieferdienst spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Lieferdienst der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der oben genannten Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Inchpoint wird den Lieferdienst, auf die Bedeutung dieser Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

10.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hannover.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.